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Finale Richtlinien und drei Stolpersteine
1. Neuste Updates zum BEG
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Der Neustart ist vollzogen
Seit dem 21. Juli können wieder neue BzA erstellt und Förderanträge gestellt werden – zu den neuen Konditionen. Die KfW hat die neuen Merkblätter veröffentlicht. Bereits vorhandene, noch ungenutzte BzA verfallen nicht – sie laufen dann allerdings zu den neuen Bedingungen.
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Finale Förderrichtlinien vom 17. Juli – mit Feinschliff
Das BMWE hat die finalen Richtlinien (BEG EM, WG, NWG) veröffentlicht. Wichtigste Änderung gegenüber dem Entwurf: Bei Wärmepumpen gilt statt eines GWP-Grenzwerts nun eine abschließende Liste natürlicher Kältemittel – verpflichtend ab dem 1.1.2028. Für uns ist das Rückenwind pur: Was bei SOLVIS längst Standard ist, wird jetzt zur Fördervoraussetzung. Das aktualisierte „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen“ liegt zunächst nur in einer Teilfassung (V10.1) vor – die vollständige Überarbeitung folgt, wir halten Euch auf dem Laufenden.
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ACHTUNG, PRAXIS
Drei Stolpersteine, die Ihr kennen solltet:
Alte Boni noch anklickbar – aber nicht mehr förderfähig Bei der BzA-Erstellung lassen sich Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag teils noch auswählen. Sie sind seit dem 21. Juli aber nicht mehr förderfähig – bitte nicht versehentlich einplanen oder dem Kunden zusagen.
Neues Kumulierungsverbot Zwischen einer BEG-EM (= Einzelmaßnahmen)-Förderung und einer systemischen BEG-WG//NWG (=Wohn-/Nichtwohngebäude/KfW-Effizienzhaus)-Förderung müssen künftig mindestens 3 Jahre liegen – in beide Richtungen. Bei Kunden mit kürzlich geförderter Komplettsanierung vorab prüfen.
Einkommensbonus: Auszahlung erst ab 2027 Die Nachweisführung für den Einkommensbonus ist laut KfW-Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich. Wichtig: Das betrifft ausschließlich den Einkommensbonus – Grundförderung und alle übrigen Bausteine werden regulär geprüft und ausgezahlt, nur der Bonus-Anteil folgt später. Sprecht das in der Finanzierungsberatung aktiv an, damit Eure Kunden die Liquidität richtig planen.
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Schnelles Handeln ist gefragt
2. Für wen die Uhr jetzt richtig schnell tickt
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Bis zum 31. Januar 2027 gilt das höchste Niveau des neuen Systems
Am 1. Februar 2027 passiert beides gleichzeitig: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 % auf 12 % – und die förderfähigen Kosten fallen von 28.000 EUR auf 27.250 EUR. Danach geht es im Halbjahrestakt weiter abwärts.
Besonders eilig haben es Kunden mit Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus: Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Altersgrenze) sowie Gaszentral- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betrieb. Ab dem zweiten Halbjahr 2028 ist der Bonus komplett Geschichte – jedes Halbjahr Warten kostet 4 Prozentpunkte.
Eure Botschaft im Kundengespräch: Wer jetzt beauftragt, sichert sich 16 % Bonus und den vollen Kostenrahmen. Wer bis Februar wartet, verliert doppelt.
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Auch hier tickt die Uhr: Der Austausch alter EE-Anlagen wird ab 1. Quartal 2027 nur noch eingeschränkt gefördert
Ab dem 1. Quartal 2027 wird der Austausch einer bestehenden EE-Heizung (Biomasse- oder Wärmepumpenanlage) nur noch gefördert, wenn die Altanlage vor dem 1.1.2008 errichtet wurde – und dann werden pauschal nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Für Anlagen ab 2008 entfällt die Austauschförderung ganz. Für Eure Beratung heißt das: Kunden mit betagten Pellet-, Scheitholz- oder Wärmepumpenanlagen sollten die Erneuerung noch 2026 beantragen – nur bis dahin zählen die vollen förderfähigen Kosten.
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Biomasse: die neuen Spielregeln im Blick
Der Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) ist entfallen. Die finalen Richtlinien differenzieren die Staub-Grenzwerte jetzt nach Anlagentyp – und verschärfen sie ab dem 1.10.2027 einheitlich auf ≤ 2,5 mg/m³ für alle Biomasseanlagen.
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Chance für den Kesseltausch: Solarthermie macht ihn zukunftsfest
Nicht jeder Kunde ist heute schon bereit für die Wärmepumpe. Mit SOLVIS wird auch der fossile Kesseltausch wieder spannend: Eine solarthermische Anlage mit mindestens 15 % Deckungsanteil erfüllt die erste Stufe der GEG-„Biotreppe“ (15 % erneuerbarer Anteil ab 2029) – und trägt damit bis 2035. Dann rüstet Ihr im modularen SOLVIS-System einfach die Wärmepumpe nach – ohne Systemwechsel, ohne Sackgasse. Das Beste: Die Solarthermie ist weiterhin förderfähig – salopp gesagt gibt es die Solaranlage in diesen Fällen durch die Förderung „quasi geschenkt“.
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Potentiale mobilisieren
3. Wärmepumpen nachrüsten mit SOLVIS
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Über 1.500 Nachrüstungen haben wir gemeinsam mit Euch bereits realisiert – und die BEG-Reform ist der beste Anlass, jetzt nachzulegen und den eigenen Anlagenbestand erneut zu aktivieren.
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Über 50.000 Standorte warten auf Euch
Bundesweit haben wir über 50.000 Standorte mit installierten SolvisMax 6, SolvisMax 7 und SolvisBen identifiziert, die mit Gas- oder Ölbrenner ausgeliefert wurden (Baujahre 2003–2021). Der BEG-Twist: Genau diese Anlagen sind häufig Klimabonus-Fälle – Öl ohne Altersgrenze, Gaszentralheizungen ab 20 Jahren Betrieb. Die Baujahre ab 2003 wachsen Jahr für Jahr in die 20-Jahres-Regel hinein.
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Mailing-Service: Wir übernehmen die Arbeit, Ihr den Auftrag
Auf Wunsch verschicken wir die Privatkunden-Mailings in Eurem Namen – inklusive gebrandetem Anschreiben und eigens entwickelter Nachrüst-Broschüre, komplett aus einer Hand für 4 € je Anschreiben. Erfahrungswert aus den bisherigen Aktionen: im Mittel rund 10 % Antwortquote.
Schon dabei gewesen? Umso besser. Ob zweite, dritte oder vierte Tranche – die geänderte Förderkulisse ist der perfekte Aufhänger, Eure Privatkunden jetzt erneut anzusprechen. Denn ab sofort gilt: Weiteres Abwarten kostet bares Geld – zu jedem Stichtag aufs Neue.
So startet Ihr: Gebietsverkaufsleitung ansprechen oder eine Mail an partner@solvis.de senden, Standortdaten für Euer Gebiet abrufen, Auswahl freigeben – den Rest übernehmen wir.
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Ein Wärmepumpenspeicher, der die Partner und Kunden überzeugt
4. SolvisLeo: Der Marktstart läuft
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Steigende Nachfrage, starke Stimmen aus dem Feld
Seit dem Marktstart zieht die Nachfrage nach dem SolvisLeo kontinuierlich an – und aus dem Feld erreichen uns viele positive Rückmeldungen. Den schönsten Beweis liefert die Praxis: Der SolvisLeo passt wirklich in die kleinste Nische – das Bild stammt aus einer aktuellen Installation. Kurz gesagt: Der SolvisLeo hält, was er verspricht!
Noch keinen SolvisLeo bestellt oder eingebaut? Dann meldet Euch umgehend bei Eurer Gebietsverkaufsleitung.
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Praxisbeweis: SolvisLeo passt in die kleinste Nische.
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SolvisLeo Video: So funktioniert der SolvisLeo Wärmepumpenspeicher
Unser neues SolvisLeo Erklärbär-Video findet Ihr bei YouTube oder hier verlinkt.
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Eure Wünsche sind unser Anliegen
5. IDS kommt!
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Bestellen direkt aus Eurer Handwerkersoftware
Auf der Roadshow angekündigt, jetzt wird es konkret: Mit der IDS-Schnittstelle bestellt Ihr künftig direkt aus Eurer Handwerkersoftware – z. B. LabelWin, Taifun, PDS oder ToolTime – in unserem Online-Shop. Artikel, Preise und Warenkörbe wandern ohne Medienbruch zwischen Software und Shop: weniger Doppeleingaben, weniger Übertragungsfehler, schnellere Bestellungen und saubere Kalkulationen.
Status: Die Testphase rollt gerade aus – in den kommenden Wochen wird die Schnittstelle für alle SOLVIS-Partner verfügbar. Wir melden uns, sobald es für Euch losgeht. Fragen vorab? Eure Gebietsverkaufsleitung hilft gern weiter.
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Eure SOLVIS Gebietsverkaufsleiter stehen Euch jederzeit für einen inhaltlichen Austausch zur Verfügung.
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Herzliche Grüße aus Braunschweig
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Gabriele Münzer
Geschäftsführerin Solvis GmbH
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Markus Kube
Geschäftsführer Solvis GmbH
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Wenn Sie diese E-Mail (an: Mikle.Kelm@freenet.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.
SOLVIS GmbH
Grotrian-Steinweg-Straße 12 38112 Braunschweig
Tel.: +49 531 28904-0 Fax: +49 531 28904-199
E-Mail: info@solvis.de
Registierung: Amtsgericht Braunschweig, HRB 205577 USt.-Ident-No. : DE301989341
Geschäftsführung: Gabriele Münzer, Markus Kube
Redaktionsleitung Online: Birgit Nietzold, E-Mail: bnietzold@solvis.de
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