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Finale Richtlinien und drei Stolpersteine

1. Neuste Updates zum BEG

Der Neustart ist vollzogen

Seit dem 21. Juli können wieder neue BzA erstellt und Förderanträge gestellt werden – zu den neuen Konditionen. Die KfW hat die neuen Merkblätter veröffentlicht. Bereits vorhandene, noch ungenutzte BzA verfallen nicht – sie laufen dann allerdings zu den neuen Bedingungen.
 

Finale Förderrichtlinien vom 17. Juli – mit Feinschliff

Das BMWE hat die finalen Richtlinien (BEG EM, WG, NWG) veröffentlicht. Wichtigste Änderung gegenüber dem Entwurf: Bei Wärmepumpen gilt statt eines GWP-Grenzwerts nun eine abschließende Liste natürlicher Kältemittel – verpflichtend ab dem 1.1.2028. Für uns ist das Rückenwind pur: Was bei SOLVIS längst Standard ist, wird jetzt zur Fördervoraussetzung. Das aktualisierte „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen“ liegt zunächst nur in einer Teilfassung (V10.1) vor – die vollständige Überarbeitung folgt, wir halten Euch auf dem Laufenden.
 
 

ACHTUNG, PRAXIS

Drei Stolpersteine, die Ihr kennen solltet:

Alte Boni noch anklickbar – aber nicht mehr förderfähig
Bei der BzA-Erstellung lassen sich Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag teils noch auswählen. Sie sind seit dem 21. Juli aber nicht mehr förderfähig – bitte nicht versehentlich einplanen oder dem Kunden zusagen.

Neues Kumulierungsverbot 
Zwischen einer BEG-EM (= Einzelmaßnahmen)-Förderung und einer systemischen BEG-WG//NWG (=Wohn-/Nichtwohngebäude/KfW-Effizienzhaus)-Förderung müssen künftig mindestens 3 Jahre liegen – in beide Richtungen. Bei Kunden mit kürzlich geförderter Komplettsanierung vorab prüfen.

Einkommensbonus: Auszahlung erst ab 2027
Die Nachweisführung für den Einkommensbonus ist laut KfW-Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich. Wichtig: Das betrifft ausschließlich den Einkommensbonus – Grundförderung und alle übrigen Bausteine werden regulär geprüft und ausgezahlt, nur der Bonus-Anteil folgt später. Sprecht das in der Finanzierungsberatung aktiv an, damit Eure Kunden die Liquidität richtig planen.
 
Schnelles Handeln ist gefragt

2. Für wen die Uhr jetzt richtig schnell tickt

Bis zum 31. Januar 2027 gilt das höchste Niveau des neuen Systems

Am 1. Februar 2027 passiert beides gleichzeitig: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 % auf 12 % – und die förderfähigen Kosten fallen von 28.000 EUR auf 27.250 EUR. Danach geht es im Halbjahrestakt weiter abwärts.

Besonders eilig haben es Kunden mit Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus: Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Altersgrenze) sowie Gaszentral- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betrieb. Ab dem zweiten Halbjahr 2028 ist der Bonus komplett Geschichte – jedes Halbjahr Warten kostet 4 Prozentpunkte.

Eure Botschaft im Kundengespräch: Wer jetzt beauftragt, sichert sich 16 % Bonus und den vollen Kostenrahmen. Wer bis Februar wartet, verliert doppelt.

 

Auch hier tickt die Uhr: Der Austausch alter EE-Anlagen wird ab 1. Quartal 2027 nur noch eingeschränkt gefördert

Ab dem 1. Quartal 2027 wird der Austausch einer bestehenden EE-Heizung (Biomasse- oder Wärmepumpenanlage) nur noch gefördert, wenn die Altanlage vor dem 1.1.2008 errichtet wurde – und dann werden pauschal nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Für Anlagen ab 2008 entfällt die Austauschförderung ganz. Für Eure Beratung heißt das: Kunden mit betagten Pellet-, Scheitholz- oder Wärmepumpenanlagen sollten die Erneuerung noch 2026 beantragen – nur bis dahin zählen die vollen förderfähigen Kosten.
 

Biomasse: die neuen Spielregeln im Blick

Der Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) ist entfallen. Die finalen Richtlinien differenzieren die Staub-Grenzwerte jetzt nach Anlagentyp – und verschärfen sie ab dem 1.10.2027 einheitlich auf ≤ 2,5 mg/m³ für alle Biomasseanlagen
 

Chance für den Kesseltausch: Solarthermie macht ihn zukunftsfest

Nicht jeder Kunde ist heute schon bereit für die Wärmepumpe. Mit SOLVIS wird auch der fossile Kesseltausch wieder spannend: Eine solarthermische Anlage mit mindestens 15 % Deckungsanteil erfüllt die erste Stufe der GEG-„Biotreppe“ (15 % erneuerbarer Anteil ab 2029) – und trägt damit bis 2035. Dann rüstet Ihr im modularen SOLVIS-System einfach die Wärmepumpe nach – ohne Systemwechsel, ohne Sackgasse. Das Beste: Die Solarthermie ist weiterhin förderfähig – salopp gesagt gibt es die Solaranlage in diesen Fällen durch die Förderung „quasi geschenkt“.
 
Potentiale mobilisieren

3. Wärmepumpen nachrüsten mit SOLVIS

Über 1.500 Nachrüstungen haben wir gemeinsam mit Euch bereits realisiert – und die BEG-Reform ist der beste Anlass, jetzt nachzulegen und den eigenen Anlagenbestand erneut zu aktivieren.

Über 50.000 Standorte warten auf Euch

Bundesweit haben wir über 50.000 Standorte mit installierten SolvisMax 6, SolvisMax 7 und SolvisBen identifiziert, die mit Gas- oder Ölbrenner ausgeliefert wurden (Baujahre 2003–2021). Der BEG-Twist: Genau diese Anlagen sind häufig Klimabonus-Fälle – Öl ohne Altersgrenze, Gaszentralheizungen ab 20 Jahren Betrieb. Die Baujahre ab 2003 wachsen Jahr für Jahr in die 20-Jahres-Regel hinein.
 

Mailing-Service: Wir übernehmen die Arbeit, Ihr den Auftrag

Auf Wunsch verschicken wir die Privatkunden-Mailings in Eurem Namen – inklusive gebrandetem Anschreiben und eigens entwickelter Nachrüst-Broschüre, komplett aus einer Hand für 4 € je Anschreiben. Erfahrungswert aus den bisherigen Aktionen: im Mittel rund 10 % Antwortquote.

Schon dabei gewesen? Umso besser. Ob zweite, dritte oder vierte Tranche – die geänderte Förderkulisse ist der perfekte Aufhänger, Eure Privatkunden jetzt erneut anzusprechen. Denn ab sofort gilt: Weiteres Abwarten kostet bares Geld – zu jedem Stichtag aufs Neue.

So startet Ihr: Gebietsverkaufsleitung ansprechen oder eine Mail an partner@solvis.de senden, Standortdaten für Euer Gebiet abrufen, Auswahl freigeben – den Rest übernehmen wir.
 
Ein Wärmepumpenspeicher, der die Partner und Kunden überzeugt

4. SolvisLeo: Der Marktstart läuft 

Steigende Nachfrage, starke Stimmen aus dem Feld

Seit dem Marktstart zieht die Nachfrage nach dem SolvisLeo kontinuierlich an – und aus dem Feld erreichen uns viele positive Rückmeldungen. Den schönsten Beweis liefert die Praxis: Der SolvisLeo passt wirklich in die kleinste Nische – das Bild stammt aus einer aktuellen Installation. Kurz gesagt: Der SolvisLeo hält, was er verspricht!

Noch keinen SolvisLeo bestellt oder eingebaut? Dann meldet Euch umgehend bei Eurer Gebietsverkaufsleitung.

Praxisbeweis: SolvisLeo passt in die kleinste Nische.
 
SolvisLeo Video: So funktioniert der SolvisLeo Wärmepumpenspeicher
Unser neues SolvisLeo Erklärbär-Video findet Ihr bei YouTube oder hier verlinkt. 
Eure Wünsche sind unser Anliegen

5. IDS kommt!

Bestellen direkt aus Eurer Handwerkersoftware

Auf der Roadshow angekündigt, jetzt wird es konkret: Mit der IDS-Schnittstelle bestellt Ihr künftig direkt aus Eurer Handwerkersoftware – z. B. LabelWin, Taifun, PDS oder ToolTime – in unserem Online-Shop. Artikel, Preise und Warenkörbe wandern ohne Medienbruch zwischen Software und Shop: weniger Doppeleingaben, weniger Übertragungsfehler, schnellere Bestellungen und saubere Kalkulationen.

Status: Die Testphase rollt gerade aus – in den kommenden Wochen wird die Schnittstelle für alle SOLVIS-Partner verfügbar. Wir melden uns, sobald es für Euch losgeht. Fragen vorab? Eure Gebietsverkaufsleitung hilft gern weiter.
 

Eure SOLVIS Gebietsverkaufsleiter stehen Euch jederzeit
für einen inhaltlichen Austausch zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus Braunschweig
Signatur Gabriele Münzer

Gabriele Münzer
Geschäftsführerin Solvis GmbH
Signatur Markus Kube

Markus Kube
Geschäftsführer Solvis GmbH

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SOLVIS GmbH

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38112 Braunschweig

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Fax: +49 531 28904-199

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Redaktionsleitung Online:
Birgit Nietzold, E-Mail: bnietzold@solvis.de

Quellen:
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